Name, Vorname:
Straße, Nr.:
PLZ, Ort:
Telefon tagsüber
EIGENTÜMERSCHUTZ-GEMEINSCHAFT HAUS & GRUND BOCHUM- STIEPEL Dewinkelstr. 42
44795 Bochum
Aufnahmeantrag: Die Mitgliedschaft wird beantragt ab Datum eintragen
Ich / Wir beantrage/n die Aufnahme in die Eigentümerschutz Gemeinschaft Haus & Grund Bochum– Stiepel e.V. als ordentliches Mitglied.Bei der Aufnahme während des laufenden Jahres ist der volle Beitrag zu entrichten.Bei Kündigung der Mitgliedschaft entfällt die weitere Zahlungsverpflichtung ab Beendigung der Mitgliedschaft. Eine Rückerstattung findet nicht statt. Die Satzung ist im Internet auf der Seitewww.hausundgrundbochumstiepel.de veröffentlicht und wird auf Wunsch ausgehändigt.
Die obigen Bedingungen und die nachfolgenden Datenschutzbestimmungen habe ich gelesen und akzeptiert. Ich/Wir sind Eigentümer von:
Eigentumswohnung Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Mehrfamilienhaus
Geschäftsgrundstück gem.gen.Grundstück unbebautes Grundstück WEG Firma
Ich / Wir sind Bau /Kaufinteressent Ja Nein
Zutreffendes ankreuzen; hier Anzahl der Wohn/Geschäftseinheiten eintragen
Datenschutzregelung
Der Verein nimmt folgende persönliche Daten des Mitglieds auf: vollständigen Namen, Titel, akademischen Grad*, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse*, Geburtsdatum*, Bankverbindung (bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren)
Umfang des Immobilienbesitzes .* sofern das Mitglied nicht widerspricht. Diese persönlichen Informationen werden von dem Verein elektronisch gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Der Verein trägt dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten des Mitglieds durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt werden. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Mitglieds werden die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben. Beim Vereinsaustritt werden die personenbezogenen Daten, soweit sie nicht zur Erfüllung steuerlicher Pflichten des Vereins benötigt werden, gelöscht.“ Das neue Mitglied erklärt sich mit seiner Unterschrift mit den obigen Bedingungen und der Datenschutzregelung einverstanden. *
Die Satzung des Vereins habe(n) ich(wir) zur Kenntnis genommen. Der Beitritt gilt als genehmigt, wenn ich(wir) nicht innerhalb von 4 Wochen eine gegenteilige Mitteilung des Vereinsvorstandes erhalte(n). Ich(wir) verpflichte(n) mich(uns), die jeweils gemäß der Satzung festgesetzten Beiträge zu zahlen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt ab 01.01.2012 = 22,- € im Jahr. Ab 01.01.2012 = Die Aufnahmegebühr beträgt 22,-€.
Gleichzeitig ermächtige(n) ich(wir) den Verein, die Jahresbeiträge im I. Quartal eines jeden Jahres von meinem(unserem) Konto einzuziehen. . *
E-Mail:
Fax:
Geburtsdatum:
ab sofort
ab Fälligkeit
von dem nachstehenden Bankkonto zu den jeweiligen Fälligkeiteneinzuziehen:
Bezeichnung der Bank
Bankleitzahl
Konto-Nr.
Kontoinhaber/in:
Das Geldinstitut ist berechtigt, die Lastschriften abzubuchen. Ich verpflichte mich, für die nötige Deckung zu sorgen. Mir ist bekannt, dass die Lastschriften den Zahlungsgrund enthalten und dieser an das kontoführende Geldinstitut weitergegeben wird.
Mit den Vertrags- und Datenschutzbestimmungen einverstanden.
Ort, Datum
Unterschrift des/der Verfügungsberechtigten
Unterschrift des/ der Verfügungsberechtigten
Mir ist bekannt, dass meine Bank durch Überweisungsträger/Lastschriften über den jeweiligen Zahlungsgrund unterrichtet wird.Zur Durchführung des Einzugsverfahrens ist es notwendig, dass Ihre personenbezogenen Daten in Datenverarbeitungsanlagen gespeichert und verarbeitet werden. Die Ermächtigung kann jederzeit widerrufen werden. Sie gilt bis zum Widerruf.Im Rahmen des Einzugsverfahrens anfallende Kosten (Bankspesen) sind vom Zahlungspflichtigen zu tragen, wenn dieser deren Entstehung zu vertreten hat. Bitte senden Sie den Aufnahmeantrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Eigentümerschutz- Gemeinschaft Haus & Grund Bochum - Stiepel e.V., Dewinkelstr. 42, 44795 Bochum. Beachten Sie bitte dass der Einzug von Sparkonten nicht möglich ist.Sollte sich ihr Konto ändern, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung, damit Rückbuchungsgebühren vermieden werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass ihr Konto für die einzuziehenden Beträge die erforderliche Deckung aufweist, andernfalls ist das kontoführende Geldinstitut nicht verpflichtet, den Einzugsaufträgen zu entsprechen. Für die EIGENTÜMERSCHUTZ-GEMEINSCHAFT besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Annahme der Einzugsermächtigung.Die EIGENTÜMERSCHUTZ-GEMEINSCHAFT ist berechtigt, in begründeten Fällen die Ausführung abzulehnen bzw. einzustellen.
[Drucken] per Fax an :0321 / 212 877 81