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Neue Trinkwasserverordnung seit heute in Kraft
Vermieter müssen Anlagen zur Warmwasserbereitung überprüfen lassen
Berlin, 1. November 2011.
Seit heute sind Vermieter von Mehrfamilienhäusern zu jährlichen
Legionellentests verpflichtet, wenn in ihren Häusern Trinkwasser zentral erwärmt wird. Derartige
Anlagen müssen umgehend den zuständigen Gesundheitsämtern gemeldet werden. Darauf weist die
Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin. Die Untersuchung koste bei einem Haus mit acht
Wohnungen voraussichtlich etwa 200 Euro pro Jahr. Als Teil der Betriebskosten könnten diese
Aufwendungen grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden.
Von den jährlichen Legionellentests sind Eigentümer folgender zentraler Trinkwasseranlagen
betroffen: wenn das Speichervolumen mindestens 400 Liter betrgt oder das Rohrleitungsvolumen
zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle mindestens 3 Liter aufweist. Die Wasserproben
dürfen nur von zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen auf Legionellen untersucht werden.
Entsprechende Laborlisten stellen die Landesgesundheitsministerien bzw. –ämter bereit. Nach
Abschluss der Untersuchung müssen die Vermieter die Ergebnisse innerhalb von zwei Wochen dem
zuständigen Gesundheitsamt mitteilen. Die Originale der Prüfberichte muss der Eigentümer zehn
Jahre aufbewahren.
Wie Haus & Grund weiter berichtet, sind Vermieter auch verpflichtet, die Existenz vorhandener
zentraler Anlagen zur Erwärmung von Trinkwasser gegenber dem zuständigen Gesundheitsamt
anzuzeigen. Die Inbetriebnahme einer solchen Anlage sollte dem Amt ebenso angezeigt werden wie
bauliche oder betriebstechnische Änderungen, Stilllegungen und Eigentümerwechsel. Zahlreiche
Gesundheitsämter bieten entsprechende Formulare im Internet an. Erfolgt die Anzeige nicht richtig,
nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
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